Nachschlagewerk zu Bava Batra 5:9
הַשּׁוֹלֵחַ אֶת בְּנוֹ אֵצֶל חֶנְוָנִי וּפֻנְדְּיוֹן בְּיָדוֹ, וּמָדַד לוֹ בְּאִסָּר שֶׁמֶן וְנָתַן לוֹ אֶת הָאִסָּר, שָׁבַר אֶת הַצְּלוֹחִית וְאִבֵּד אֶת הָאִסָּר, חֶנְוָנִי חַיָּב. רַבִּי יְהוּדָה פּוֹטֵר, שֶׁעַל מְנָת כֵּן שְׁלָחוֹ. וּמוֹדִים חֲכָמִים לְרַבִּי יְהוּדָה בִּזְמַן שֶׁהַצְּלוֹחִית בְּיַד הַתִּינוֹק וּמָדַד חֶנְוָנִי לְתוֹכָהּ, חֶנְוָנִי פָטוּר:
Wenn einer seinen [kleinen] Sohn mit einem Teich [zwei Issarin] in der Hand zu einem Ladenbesitzer schickte [um Öl für einen Issar zu bringen und einen Issar zurückzugeben], und er einen Issar Öl für ihn maß und ihm einen gab issar, und er (das Kind) hat den Kolben zerbrochen [und das Öl verschüttet] und den issar verloren, der Ladenbesitzer haftet [für das Öl, den Kolben und den issar. Denn der Vater schickte seinen kleinen Sohn zum Ladenbesitzer, nur um ihm zu sagen, dass er Öl brauchte, und nicht, um ihn das Öl mit seinem Sohn schicken zu lassen. Die Gemara fragt, warum der Ladenbesitzer für die Flasche haften soll, wenn es sich um einen "vorsätzlichen Verlust" handelt, den der Vater selbst mit seinem Sohn geschickt hat! Und es antwortet, dass (der Fall ist einer, in dem) der Ladenbesitzer es genommen hat, um Öl für andere zu messen, und ein Dieb gegenüber der Flasche geworden ist, so dass es als in seiner Domäne befindlich angesehen wird, bis er es an die zurückgibt Inhaber. Und obwohl er es dem Kind zurückgab, befreite ihn dies nicht.] R. Yehudah befreit ihn; denn zu diesem Zweck sandte er ihn [dh der Ladenbesitzer schickte ihn mit seinem Sohn]. Und die Weisen räumten R. Yehudah ein, dass er es nicht ist, wenn die Flasche in der Hand des Kindes wäre und der Ladenbesitzer daran gemessen hätte haftet [für den Kolben. Die Halacha stimmt nicht mit R. Yehudah überein.]
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